**Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rigalaccia Reisen**

**1. Geltungsbereich**

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reiseverträge, die mit Rigalaccia Reisen, 18 Wiesenweg, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend "Rigalaccia Reisen" genannt) abgeschlossen werden. Sie regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Rigalaccia Reisen und dem Reisenden.

**2. Vertragsabschluss**

2.1. Die Angebote von Rigalaccia Reisen sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme des Angebots von Rigalaccia Reisen durch den Reisenden und die Bestätigung durch Rigalaccia Reisen zustande. Die Bestätigung erfolgt in der Regel schriftlich.

2.3. Weicht die Bestätigung von Rigalaccia Reisen von der Anmeldung des Reisenden ab, so liegt ein neues Angebot von Rigalaccia Reisen vor, an das Rigalaccia Reisen für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende Rigalaccia Reisen innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.

**3. Leistungen**

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Rigalaccia Reisen und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

3.2. Rigalaccia Reisen behält sich das Recht vor, einzelne Leistungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies nach Vertragsschluss aus wichtigem Grund erforderlich ist und die Änderung oder Ergänzung für den Reisenden zumutbar ist. Rigalaccia Reisen wird den Reisenden über solche Änderungen oder Ergänzungen unverzüglich informieren.

**4. Bezahlung**

4.1. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.

4.2. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

4.3. Werden die Zahlungen nicht fristgerecht geleistet, kann Rigalaccia Reisen nach Mahnung vom Reisevertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

**5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung**

5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist Rigalaccia Reisen schriftlich zu erklären.

5.2. Im Falle des Rücktritts kann Rigalaccia Reisen eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und wird in den Reiseunterlagen oder gesondert mitgeteilt.

5.3. Ein Anspruch des Reisenden auf Umbuchung besteht grundsätzlich nicht. Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann Rigalaccia Reisen, soweit sie die Umbuchung überhaupt vornehmen kann, ein Umbuchungsentgelt von 25 Euro pro Reisendem erheben.

**6. Rücktritt und Kündigung durch Rigalaccia Reisen**

Rigalaccia Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

6.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Rigalaccia Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

6.2. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Rigalaccia Reisen ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Bedingung zu informieren und ihm die Rücktrittserklärung zuzustellen.

**7. Haftung von Rigalaccia Reisen**

7.1. Rigalaccia Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.

7.2. Die Haftung von Rigalaccia Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Rigalaccia Reisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

**8. Mitwirkungspflicht des Reisenden**

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung vor Ort oder Rigalaccia Reisen mitzuteilen.

**9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung**

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber Rigalaccia Reisen unter der oben genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

**10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen**

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Rigalaccia Reisen informiert den Reisenden über diesbezügliche Bestimmungen. Es wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Staatenlosigkeit, Doppelstaatsbürgerschaft) vorliegen.

**11. Rechtswahl und Gerichtsstand**

11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Rigalaccia Reisen und dem Reisenden findet deutsches Recht Anwendung.

11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Reisende Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

**Rigalaccia Reisen** 18 Wiesenweg, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland

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